Das Finanzaufsichtsrecht hat seit der (ersten) Finanzkrise eine gewaltige Veränderung erlebt. An der Oberfläche erscheint diese vor allem als quantitative Entwicklung: Tätigkeiten (etwa die Verwaltung aller AIF) oder Tatbestände (z. B. Zahlungsdienste) wurden erstmalig reguliert. Neue Anforderungen (wie an die Nachhaltigkeit von Finanzanlagen) unterstreichen die Erfassung immer weiterer Aspekte.
Für die Praxis erheblich bedeutsamer ist jedoch die qualitative Veränderung: Die neue Regulierung arbeitet immer weniger mit Generalklauseln, sondern setzt auf intensive Detailierung. Schon Gesetze und Verordnungen sind viel ausgefeilter und sie werden zudem in mannigfaltiger Weise durch die Aufsichtsbehörden konkretisiert: Rundschreiben, Guidelines, Merkblätter und FAQs schaffen Umsetzungsbedarf bei den Marktteilnehmern, auch wenn sie keinen Rechtsetzungscharakter haben. Unabhängig von gelegentlichen Ankündigungen einer "Regulierungspause": Mit der Ausgestaltung und Fortentwicklung des bestehenden Rechts werden die durch ESMA, EBA und EIOPA verstärkten Aufsichtsbehörden genug zu tun haben - und in der Folge auch der Markt.
Diese Entwicklung erfordert auch eine andere Art der Rechtsberatung. Die Finanzwirtschaft hat hierauf mit einem substantiellen Ausbau der Rechts- und Complianceabteilungen reagiert. Aber der Wandel berührt auch die Ansprüche, die an externe Berater gestellt werden: viele Rechtsfragen können nicht mehr isoliert betrachtet werden, sondern Antworten müssen die Prozesse des Mandanten einschließen, müssen zu Gesamtlösungen werden. Neben die punktuelle Rechtsberatung ist ein Bedürfnis nach Begleitung bei der Umsetzung der Regulierung in praktikable Unternehmensabläufe getreten.
Dies erfordert in vielen Fällen einen intensiveren zeitlichen Einsatz und mehr Nähe des Beraters zum Mandanten und seiner internen Organisation, als es die Aufstellung und das Geschäftsmodell der traditionellen, großen Kanzleien erlaubt.
Mit STARKE. LEGAL. möchte ich diese Lücke schließen und das gewohnte Beratungsniveau großer, zumeist multinationaler Sozietäten mit der Verfügbarkeit, dem Einsatz und der Lösungskompetenz eines persönlichen Rechtsberaters verbinden.
Auf den nächsten Seiten können Sie sich über mein Angebot und mich selbst informieren. Sprechen Sie mich gerne allgemein oder zu einzelnen Fragen an.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, gleich ob Sie bestehender oder neuer Mandant sind.